Der Vermesser fertigt mit den Plänen vom Architekten den „Amtlichen Lageplan“ an. Amtlicher Lageplan ist ein wichtiges Dokument bei der Stellung des Bauantrags, weil das Haus diesem Plan entsprechend errichtet werden muss. Die Positionen, Höhen und Maße müssen unbedingt eingehalten werden. Ein Ausschnitt des amtlichen Lageplans kann wie folgt aussehen:

Amtlicher Lageplan ist ein sehr großes Blatt mit allen möglichen Informationen zum Bauvorhaben. Der amtliche Lageplan enthält Angaben über die „Art und Maß der baulichen Nutzung“, sowie Abstandsflächen, Bauherren und Grunstückeigentümer. Desweiteren enthält er die Lage des Grundstücks, das Baufenster und vieles mehr. Das obige Bild zeigt beispielsweise einige Abstandsflächen, Gebäudeabmessungen und Höhenangaben. In Blau und Braun sind Wasser- und Abwasserleitungen eingezeichnet und durch weiße Punkte (schwarz eingekreist) die Grundstücksbegrenzungen. Die verwendeten Zeichen werden in einer Legende auf dem amtlichen Lageplan erläutert.

Der Vermesser sollte auf dem Lageplan bereits geltende Vorschriften berücksichtigt haben. Es kann notwendig sein, dass der Gebäudeabstand von der Grundstücksgrenze zum Nachbarn von 3m eingehalten wird. Es kann wichtig sein, dass die Gebäude der Straße in einer Flucht positioniert sind. Wenn ein Balkon ohne Stützen auskommt, dann darf dieser aus dem Baufenster hinausragen. Jedoch darf der Balkon dann nicht mehr als 1/3 der jeweiligen Hausseite lang sein. Die Firsthöhe (in der Regel die Oberkante des Gebäudes) darf sich nicht zu sehr von den benachbarten Gebäuden abheben. Es kann eine Reihe weiterer Vorschriften gelten. Es ist die Aufgabe des Architekten und des Vermessers diese Vorschriften einzuhalten.

Der amtliche Lageplan ist unbedingt auch als PDF anzufordern, weil dieser oft hilfreich für die weitere Planung ist.

Genau prüfen…

Manchmal lohnt sich ein zweiter oder dritter Blick auf den Lageplan. Auf den ersten Blick sieht alles es erst mal sehr kompliziert und vollgequetscht aus. Doch vielleicht kann man hier etwas „entdecken“ womit man Kosten sparen kann.

Zum Beispiel habe ich zunächst die Abwasserleitung an der Schmutzwasserleitung in der Straße anschließen wollen. Da ich auch im Keller eine Toilette haben wollte, musste ich hier entsprechend auch eine Abwasserleitung haben. Das Problem hierbei: Die Abwasserleitung vom Haus würde unterhalb der Abwasserleitung in der Straße rauskommen. Wasser kann aber leider nur runterfließen und nicht hoch. Fazit: Man benötigt eine Hebeanlage. Diese ist aber nicht ganz günstig und erfordert regelmäßige Wartung. Einen scharfen Blick auf den amtlichen Lageplan riskiert und schon hatte man eine andere Schmutzwasserleitung in der Nähe entdeckt. Diese liegt zwar ein paar Meter weiter, aber dafür unterhalb der Abwasserleitung vom Haus. Für die Problemlösung muss der Vermesser informiert und zur Korrektur aufgefordert werden.

Ein weiteres Beispiel ist die Niederschlagswassergebühr. Diese wird jedes Jahr fällig und richtet sich meist nach der gepflasterten Fläche und den Dachflächen. Regenwasser tritt auf diese Flächen und wird in die Schmutzwasserleitung abgeleitet. Durch den Klärwerkbetrieb entstehen der Gemeinde oder der Stadt Kosten – dafür wird eben die Gebühr verlangt. Anders sieht es aus, wenn sich ein Bach in der Nähe befindet. Manchmal darf das Regenwasser dort eingeleitet werden. Hierzu muss ein Antrag gestellt und genehmigt werden. Dadaurch entstehen zwar auch (ca. 200 Euro) Kosten, aber nur einmalig.

Der amtliche Lageplan sollte also genaustens überprüft und dann erst unterzeichnet werden. Die Unterlagen des Architekten und des Vermessers sind die Grundlage für den ersten großen Schritt: Den Bauantrag. Doch zunächst muss der Architekt noch einige Formulare vorbereiten und von den Bauherren unterschreiben lassen.