3.2 Ansichten und Schnitt
Zwischenzeitlich sollte der Vermesser das Grundstück ausgemessen haben. Mit den Daten kann der Vermesser einen vorläufigen Plan des Grundstücks erstellen und dem Architekten zur Verfügung stellen. Der Architekt muss wiederum in diesen Plan vorläufig das Haus „reinsetzen“. Darin müssen die entsprechenden Abstände zur Grundstücksgrenze enthalten sein. Ebenso muss der Architekt die Gebäudeaußenmaße (z.B. die erstellten Grundrisse) dem Vermesser übermitteln. Damit fordert der Architekt beim Vermesser die notwendigen Eckenhöhen an. Sobald die Eckenhöhen dem Architekten vorliegen, kann der Architekt die „Ansichten“ – also die Seitenansichten vom Haus, sowie den „Schnitt“ erstellen.
Ansichten
Das nachfolgende Bild zeigt eine mögliche Ansicht des Hauses.
Zu den „Ansichten“ gehören die Seitenansichten des Hauses von allen vier Seiten. Für die richtige Positionierung des Hauses in der Höhe sollte man Rücksprache mit dem Architekten halten. Es kann z.B. sinnvoll sein den Hauseingang etwas höher zu positionieren, um die später zu pflasternde Fläche etwas zur Straße hin zu neigen. Damit kann das Regenwasser „vom Haus“ wegfließen.
Schnitt
Ein „Schnitt“ ist eben ein Schnitt durch das Haus. Man „schneidet“ das Haus sozusagen an einer definierten Stelle vertikal durch und schaut von der Seite rein. Was man in einem Schnitt erkennen, zeigt das nachfolgende Beispiel:
Schnitt durch das Haus
Wie man sieht, kann man hier einige Maße ablesen, die man in den Grundrissen nicht sehen kann und umgekehrt. Der Unterschied: Bei den Grundrissen schaut man „von oben rein“, bei dem Schnitt und bei den Ansichten dagegen „von der Seite“. Der Schnitt ist später beim Mauern sehr hilfreich, wenn man auf spätere Architektenleistungen verzichten möchte um Geld zu sparen. In dem Schnitt sieht man, wie dick die Bodenplatte und die Betondecken sein müssen. Zudem kann man erkennen, wie hoch die Wand sein muss, die auf dem Beton steht. Auf dem Beton, zwischen den Wänden ist der „Bodenaufbau“ eingezeichnet. In den hier dargestellten 15cm ist die Dämmung und der Estrich enthalten. Aber Achtung: Die endgültigen Betondicken, Wanddicken und Dicken der Dämmung sind erst später im statischen Nachweis bzw. im Wärmeschutznachweis enthalten!
Die fertigen Unterlagen von den Grundrissen, Ansichten und dem Schnitt (eventuell auch von einem Entwässerungsplan) muss der Architekt nun an den Vermesser schicken. Der Vermesser kann damit mit der Erstellung eines „Amtlichen Lageplans“ beginnen. Der Architekt dagegen kann sich um die Erstellung der Unterlagen zu den Baukosten, der Wohnfläche und dem Brutto-Rauminhalt kümmern.