3.3 Baukosten und Wohnfläche
Baukosten
Die Ermittlung der Baukosten kann eher spartanisch erfolgen und dennoch für das Bauamt ausreichend sein. Was viel wichtiger ist: Die Bauherren müssen mit den aufgestellten Kosten hinkommen, da sonst eine Nachfinanzierung droht oder das Haus nicht fertiggestellt werden kann. Wenn nachfinanziert wird, ist die monatliche Belastung für Zins und Tilgung natürlich größer. Wenn die Baukosten deutlich über das verfügbare Budget hinausschießen und das Haus entsprechend noch nicht “bewohnbar” ist, dann hat man fast keine andere Möglichkeit, als nachzufinanzieren.
Bei der Ermittlung der Baukosten sollte man also möglichst realistisch schätzen – also nicht zu viel und nicht zu wenig. Der Architekt kann die Baukosten prozentual für einzelne Gewerke etwa wie folgt ansetzen (bitte nur Baukosten ohne Grundstück, Grunderwerbskosten und Außenanlagen eintragen):
Die genannten Kosten sind natürlich nur grobe Richtwerte und sind sehr stark von den eigenen Wünschen abhängig. Hierbei handelt es sich keineswegs um eine detaillierte Auflistung, sondern vielmehr um eine Schätzung der einzelnen Anteile an den Gesamtkosten. Beim Bauen fallen extrem viele “kleine Kosten” an, die sich letztendlich aufsummieren und ebenso beträchtliche Beträge bilden. Deshalb muss man beim Hausbau sehr sparsam mit dem Geld umgehen. Oftmals freut man sich über Angebote, die günstiger ausfallen als in der obigen Aufstellung. Dennoch vergisst man dabei oft die vielen kleinen Dinge, welche man einfach nebenbei kauft.
Wohnfläche
Bei der Berechnung der Wohnfläche stellt der Architekt eine Aufstellung über alle vorhandenen Räume aus. Hierbei handelt es sich um einen Zettel mit der Überschrift “Berechnung der Wohn- und Nutzflächen nach II. BV”. Darin sind die einzelnen Geschosse aufgeführt, sowie als Unterpunkte die jeweiligen Räume. Dahinter sind zwei Spalten: “Wohn- und Schlafräume” und “Nebenräume”. Zu jedem Raum ist die Quadratmeterzahl in der jeweiligen Spalte eingetragen. Beispielsweise zählen die Garage und der Heizungsraum zu den Nebenräumen.
Die ausgewiesene Wohnfläche entscheidet später in der Regel darüber, wie hoch die jährliche Grundsteuer sein wird. Der Architekt muss also die Information über die Nutzung der Räume haben, da man sonst auch für Nebenräume die Grundsteuer bezahlen muss.
Brutto-Rauminhalt
Für die Berechnung des Brutto-Rauminhalts verfährt der Architekt gleichermaßen, wie bei der Ermittlung der Flächen. Hier wird aber nicht zwischen Wohn- und Nebenräumen unterschieden, sondern handelt es sich hierbei vielmehr um das “Volumen” des Hauses.
Der Brutto-Rauminhalt ist nicht mit dem Volumen der Räume zu verwechseln. Es ist das komplette Volumen gemeint, welches das Haus einnimmt, d.h. mit Wänden, Dach und allem, was dazu gehört.