3.5 Bauantrag
Nun kommt der wichtige Schritt nach einer langen Planung: Der Bauantrag. Der Architekt stellt alle notwendigen Unterlagen für den Bauantrag zusammen und bittet die Bauherren zur Unterschrift. Die letzten Kapitel behandelten die Vorgehensweise auf dem Weg zum Bauantrag. Hier folgt nun eine Zusammenfassung der für den Bauantrag notwendigen Unterlagen.
Unterlagen für den Bauantrag
Für den vollständigen Bauantrag verlang das Bauamt in der Regel die folgenden Unterlagen:
- Ansichten (von allen vier Seiten)
- Schnitt (es können auch mehrere sein)
- Grundrisse aller Geschosse
- Baukostenberechnung
- Berechnung des Brutto-Rauminhaltes
- Berechnung der Wohn- und Nutzflächen
- Anlage I / 7 (VV BauPrüfVO)
- Berechnung zum Maß der baulichen Nutzung (§ 2 Abs. 5 BauVorlVO)
- Berechnung der Höhe des höchstgelegenen Aufenthaltsraumes über der Geländeoberfläche
- Statistik der Baufertigstellungen
- Statistik der Baugenehmigungen
- Amtlicher Lageplan
- Anlage I / 2 (VV BauPrüfVO)
Je nach Bundesland oder Ortschaft werden sicherlich noch andere Unterlagen erforderlich sein. In meinem Fall waren diese Unterlagen jedoch ausreichend.
Angaben in den Unterlagen
Die meisten der genannten Unterlagen wurden bereits in vorangegangenen Kapiteln abgehandelt. Deshalb gehe ich hier nur auf die noch nicht erläuterten Unterlagen für den Bauantrag ein.
Der Bauantrag (in meinem Fall Anlage I / 2 (VV BauPrüfVO)) beinhaltet die Angaben zu dem Bauvorhaben und den beigefügten Bauvorlagen.
Die Statistik der Baugenehmigungen ist ein Fragebogen und kann hier online eingesehen und ausgedruckt werden. Darin sind Angaben über die Art der Errichtung und Mauerwerk zu machen. Zudem werden die Heizungsart, die Lüftungs- und Kühlungsanlagen, Nutzung erneuerbarer Energien und die Größe des Bauvorhabens abgefragt. Zuletzt sind noch Angaben über die veranschlagten Baukosten zu machen. Zwar füllt der Architekt diesen Fragebogen aus, jedoch muss der Bauherr sich im Klaren über die gewünschte Heizungsart usw. sein.
Die Statistik der Baufertigstellungen ist ebenso ein Fragebogen, welches sich in dem Fragebogen “Statistik der Baugenehmigungen” wiederfindet. Dieses dient der Anzeige der Bezugsfertigstellung, also wann ein Haus bezugsfertig ist.
Die Berechnung der Höhe des höchstgelegenen Aufenthaltsraumes über der Geländeoberfläche besteht aus der Nennung des Bauvorhabens und der Berechnung der Höhen von Aufenthaltsräumen. Es wird ermittelt, ob es sich um ein Gebäude “geringer Höhe” oder “mittlerer Höhe” handelt.
Die Berechnung zum Maß der baulichen Nutzung beinhaltet die Grundstücksgröße und die Haus-Grundflächen mit den jeweiligen Zuwegungen. Darin wird die Grundflächenzahl und die Geschossflächenzahl ermittelt.
Die Anlage I / 7 (VV BauPrüfVO) scheint etwas wichtiger zu sein, denn es sind hier einige wichtige Angaben zu machen. Beispielsweise muss hier genannt werden, wie die Grundstücksentwässerung erfolgen wird. Es müssen auch Angaben zu Feuerstätten und Brennstoffen gemacht werden (z.B. beim Heizen mit Gas). Was jedoch sehr wichtig ist, ist die äußere Gestaltung des Hauses. Hierzu ist die Wandgestaltung aufzuführen (z.B. “Mauerwerk, verputzt, weiß”). Auch die Dachflächen sind hier zu beschreiben (z.B. “Betondachsteine, anthrazit”) und auch die Türen und Fenster.
Bauantrag einreichen
Nun sollten alle Unterlagen endlich komplett sein. Die meisten Unterlagen für den Bauantrag müssen entweder vom Architekten oder von den Bauherren unterschrieben werden. Bei einem gemeinsamen Termin mit dem Architekten leisten die Bauherren alle verbleibenden Unterschriften. Der Architekt reicht anschließend die Unterlagen beim Bauamt ein – damit ist vorerst die Arbeit des Architekten getan. Der Architekt sollte aber an der Stelle noch nicht die komplette vereinbarte Summe erhalten. Bei Ablehnung des Bauantrags muss der Architekt hier noch nachbessern. Wenn er aber sein Geld bereits in voller Höhe bekommen hat, wird ihn das in der Regel recht wenig interessieren.
Nach Eingang des Bauantrags beim Bauamt bekommen die Bauherren eine Eingangsbestätigung. Darin ist oft vermerkt, dass die Unterlagen nach erster Durchsicht vollständig sind (oder eben nicht). Zudem wird darauf verwiesen, von telefonischen Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. In manchen Fällen muss man leider einige Zeit warten, bis eine Antwort vom Bauamt kommt. In meinem Fall waren es über drei Monate.