4.1 Die Baugenehmigung

Wenn man es bis zur Baugenehmigung geschafft hat, dann ist es schon mal viel Wert. Nach viel geistiger Arbeit folgt jetzt geistige und vor Allem viel körperliche Arbeit. Doch es passiert nicht alles auf einmal und mit der Zeit gewöhnt man sich an die viele Arbeit. Es ist dennoch sehr wichtig, dass man seine Kräfte gut einteilt, um am Ende glücklich und zufrieden in das neue Haus einzuziehen.

Zunächst wird ein ordentlicher Betrag für die Erteilung der Baugenehmigung fällig. Die mitgesandte Baubeginnanzeige ist vom Bauleiter auszufüllen zu unterschreiben. Diese ist vor dem eigentlichen Baubeginn beim Bauamt einzureichen.

Die Baugenehmigung enthält in der Regel einige Nebenbestimmungen, welche unbedingt beachtet werden müssen. Dazu gehören beispielsweise Hinweise zum Einreichen des Schallschutznachweises, Standsicherheitsnachweises und des Wärmeschutznachweises. Diese Unterlagen, sowie eine Erklärung des Entwurfsverfassers über die Übereinstimmung des Standsicherheitsnachweises mit den Bauvorlagen sind in der Regel bis zum Baubeginn beim Bauamt einzureichen.

Mit der Baugenehmigung kommen in der Regel auch zwei Formulare: Die Anzeige über die Fertigstellung des Rohbaus und die Anzeige über die abschließende Fertigstellung. Beide sind nach Fertigstellung der jeweiligen Bauabschnittsphase an das Bauamt zu übersenden. Es wird anschließend jemand vom Bauaumt die Baustelle bzw. das fertige Haus besichtigen und dazu nochmals einen Brief zukommen lassen, ob Baumängel vorliegen oder nicht.

Nächste Schritte vor dem Baubeginn

Der Tiefbauer muss schnellstmöglich die Info erhalten, dass nun bald mit den Arbeiten begonnen werden kann, damit er die Baustelle für die nächste Zeit einplanen kann. Zudem ist es wichtig, dass der Vermessungsingenieur alsbald die Grobabsteckung durchführt, da der Tiefbauer ansonsten seine Arbeit nicht verrichten kann.

Es ist notwendig, dass die Baustelle bereits bei Baubeginn vollständig abgesichert ist. Dazu benötigt man das vom Bauamt mitgesandte Baustellenschild mit dem roten Punkt. Da es aus Papier ist, benötigt man dafür eine wasserdichte Hülle*, damit es ein Jahr auf der Baustelle überlebt. Ein weiteres wichtiges Baustellenschild ist das mit der Aufschrift “Betreten der Baustelle verboten”*. Das besteht bestenfalls aus Aluminium, da die aus PVC bei Minusgraden leicht verspröden und bei Wind brechen. Diese Dinge sollten an dieser Stelle besorgt werden, damit sie pünktlich zu Baubeginn da sind.

Wenn für den Start alles Notwendige erledigt ist, steht dem Baubeginn nichts mehr im Wege. Nun sollte man sich schnellstmöglich um den Baubeginn kümmern.

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