3.1 Grundrisse

Für den Bauantrag wird eine Reihe an Unterlagen benötigt. Dazu zählen zwar auch die Grundrisse, doch es sind noch einige weitere Unterlagen erforderlich. Zunächst sollte ein Termin mit dem Architekten vereinbart werden, um anhand der erstellten Skizzen mit ihm das Bauvorhaben durchzusprechen. Eventuell kann er an dieser Stelle von etwas abraten oder weitere Ideen einbringen.

Eigene Skizzen können dem Architekten überlassen werden und er kann anhand dieser die Grundrisse erstellen. Bis das passiert ist, können einige Tage oder Wochen vergehen. Wenn die Grundrisse dann endlich da sind (bestenfalls per Mail als PDF), dann sollte man sich diese penibel anschauen und kritisch prüfen. Meistens (und damit meine ich die ersten fünf Mal) findet man in den Entwürfen noch Fehler oder etwas, was anders abgesprochen war. Das ist ärgerlich und kostet viel Zeit. Jedoch muss man sich wie so oft selbst um das perfekte Ergebnis kümmern. Der erste Entwurf könnte beispielsweise so aussehen:

Hier sind noch einige Dinge fraglich: Warum geht die Tür im ohnehin schon kleinen WC nach Innen auf? Das Selbe gilt für die Speisekammer. Was soll man mit einem Schornstein in der Küche? Wofür brauche ich zwei Türen in das Wohn- und Esszimmer? Wo soll der Lichtschalter hin, wenn ich Abends ins Haus reingehe und das Licht einschalten möchte? – In die Glastür wohl kaum! Und so weiter…

Als Anregung einige Anpassungswünsche, die ich hatte:

  • An dieser Stelle eine angewinkelte Treppe (18cm/27cm)
  • Schornstein in der tragenden Wand verstecken
  • Prüfen, ob Schornstein nicht mit Dachfirst kollidiert
  • Auf dem Speicher im Giebel jeweils ein kleines Fenster
  • Dachbodentreppe einplanen
  • Drempel so hoch wie möglich/erlaubt
  • Dachgaube für Fenster (inkl. Rolladenkasten)
  • Bemaßungen anpassen

Am einfachsten geht es natürlich mit Skizzen. Mit einem CAD-Programm oder mit einem Architekturprogramm lassen sich die Grundrisse einfach nachzeichnen und variieren.

Fertigstellung der Grundrisse

Die vermeintlich endgültigen Grundrisse sind wahrscheinlich noch immer nicht diejenigen, nach denen das Haus errichtet werden muss. Der Statiker hat auch noch ein Wörtchen mitzureden. Er muss den statischen Nachweis erbringen und an einigen Stellen eventuell die Wanddicke anpassen oder weitere lastaufnehmende Elemente einbringen, doch dazu später mehr.

3.2 Ansichten und Schnitt

Zwischenzeitlich sollte der Vermesser das Grundstück ausgemessen haben. Mit den Daten kann der Vermesser einen vorläufigen Plan des Grundstücks erstellen und dem Architekten zur Verfügung stellen. Der Architekt muss wiederum in diesen Plan vorläufig das Haus “reinsetzen”. Darin müssen die entsprechenden Abstände zur Grundstücksgrenze enthalten sein. Ebenso muss der Architekt die Gebäudeaußenmaße (z.B. die erstellten Grundrisse) dem Vermesser übermitteln. Damit fordert der Architekt beim Vermesser die notwendigen Eckenhöhen an. Sobald die Eckenhöhen dem Architekten vorliegen, kann der Architekt die “Ansichten” – also die Seitenansichten vom Haus, sowie den “Schnitt” erstellen.

Ansichten

Das nachfolgende Bild zeigt eine mögliche Ansicht des Hauses.

Zu den “Ansichten” gehören die Seitenansichten des Hauses von allen vier Seiten. Für die richtige Positionierung des Hauses in der Höhe sollte man Rücksprache mit dem Architekten halten. Es kann z.B. sinnvoll sein den Hauseingang etwas höher zu positionieren, um die später zu pflasternde Fläche etwas zur Straße hin zu neigen. Damit kann das Regenwasser “vom Haus” wegfließen.

Schnitt

Ein “Schnitt” ist eben ein Schnitt durch das Haus. Man “schneidet” das Haus sozusagen an einer definierten Stelle vertikal durch und schaut von der Seite rein. Was man in einem Schnitt erkennen, zeigt das nachfolgende Beispiel:

Wie man sieht, kann man hier einige Maße ablesen, die man in den Grundrissen nicht sehen kann und umgekehrt. Der Unterschied: Bei den Grundrissen schaut man “von oben rein”, bei dem Schnitt und bei den Ansichten dagegen “von der Seite”. Der Schnitt ist später beim Mauern sehr hilfreich, wenn man auf spätere Architektenleistungen verzichten möchte um Geld zu sparen. In dem Schnitt sieht man, wie dick die Bodenplatte und die Betondecken sein müssen. Zudem kann man erkennen, wie hoch die Wand sein muss, die auf dem Beton steht. Auf dem Beton, zwischen den Wänden ist der “Bodenaufbau” eingezeichnet. In den hier dargestellten 15cm ist die Dämmung und der Estrich enthalten. Aber Achtung: Die endgültigen Betondicken, Wanddicken und Dicken der Dämmung sind erst später im statischen Nachweis bzw. im Wärmeschutznachweis enthalten!

Die fertigen Unterlagen von den Grundrissen, Ansichten und dem Schnitt (eventuell auch von einem Entwässerungsplan) muss der Architekt nun an den Vermesser schicken. Der Vermesser kann damit mit der Erstellung eines “Amtlichen Lageplans” beginnen. Der Architekt dagegen kann sich um die Erstellung der Unterlagen zu den Baukosten, der Wohnfläche und dem Brutto-Rauminhalt kümmern.

3.3 Baukosten und Wohnfläche

Baukosten

Die Ermittlung der Baukosten kann eher spartanisch erfolgen und dennoch für das Bauamt ausreichend sein. Was viel wichtiger ist: Die Bauherren müssen mit den aufgestellten Kosten hinkommen, da sonst eine Nachfinanzierung droht oder das Haus nicht fertiggestellt werden kann. Wenn nachfinanziert wird, ist die monatliche Belastung für Zins und Tilgung natürlich größer. Wenn die Baukosten deutlich über das verfügbare Budget hinausschießen und das Haus entsprechend noch nicht “bewohnbar” ist, dann hat man fast keine andere Möglichkeit, als nachzufinanzieren.

Bei der Ermittlung der Baukosten sollte man also möglichst realistisch schätzen – also nicht zu viel und nicht zu wenig. Der Architekt kann die Baukosten prozentual für einzelne Gewerke etwa wie folgt ansetzen (bitte nur Baukosten ohne Grundstück, Grunderwerbskosten und Außenanlagen eintragen):

Die genannten Kosten sind natürlich nur grobe Richtwerte und sind sehr stark von den eigenen Wünschen abhängig. Hierbei handelt es sich keineswegs um eine detaillierte Auflistung, sondern vielmehr um eine Schätzung der einzelnen Anteile an den Gesamtkosten. Beim Bauen fallen extrem viele “kleine Kosten” an, die sich letztendlich aufsummieren und ebenso beträchtliche Beträge bilden. Deshalb muss man beim Hausbau sehr sparsam mit dem Geld umgehen. Oftmals freut man sich über Angebote, die günstiger ausfallen als in der obigen Aufstellung. Dennoch vergisst man dabei oft die vielen kleinen Dinge, welche man einfach nebenbei kauft.

Wohnfläche

Bei der Berechnung der Wohnfläche stellt der Architekt eine Aufstellung über alle vorhandenen Räume aus. Hierbei handelt es sich um einen Zettel mit der Überschrift “Berechnung der Wohn- und Nutzflächen nach II. BV”. Darin sind die einzelnen Geschosse aufgeführt, sowie als Unterpunkte die jeweiligen Räume. Dahinter sind zwei Spalten: “Wohn- und Schlafräume” und “Nebenräume”. Zu jedem Raum ist die Quadratmeterzahl in der jeweiligen Spalte eingetragen. Beispielsweise zählen die Garage und der Heizungsraum zu den Nebenräumen.

Die ausgewiesene Wohnfläche entscheidet später in der Regel darüber, wie hoch die jährliche Grundsteuer sein wird. Der Architekt muss also die Information über die Nutzung der Räume haben, da man sonst auch für Nebenräume die Grundsteuer bezahlen muss.

Brutto-Rauminhalt

Für die Berechnung des Brutto-Rauminhalts verfährt der Architekt gleichermaßen, wie bei der Ermittlung der Flächen. Hier wird aber nicht zwischen Wohn- und Nebenräumen unterschieden, sondern handelt es sich hierbei vielmehr um das “Volumen” des Hauses.

Der Brutto-Rauminhalt ist nicht mit dem Volumen der Räume zu verwechseln. Es ist das komplette Volumen gemeint, welches das Haus einnimmt, d.h. mit Wänden, Dach und allem, was dazu gehört.

3.4 Amtlicher Lageplan

Der Vermesser fertigt mit den Plänen vom Architekten den “Amtlichen Lageplan” an. Amtlicher Lageplan ist ein wichtiges Dokument bei der Stellung des Bauantrags, weil das Haus diesem Plan entsprechend errichtet werden muss. Die Positionen, Höhen und Maße müssen unbedingt eingehalten werden. Ein Ausschnitt des amtlichen Lageplans kann wie folgt aussehen:

Amtlicher Lageplan ist ein sehr großes Blatt mit allen möglichen Informationen zum Bauvorhaben. Der amtliche Lageplan enthält Angaben über die “Art und Maß der baulichen Nutzung”, sowie Abstandsflächen, Bauherren und Grunstückeigentümer. Desweiteren enthält er die Lage des Grundstücks, das Baufenster und vieles mehr. Das obige Bild zeigt beispielsweise einige Abstandsflächen, Gebäudeabmessungen und Höhenangaben. In Blau und Braun sind Wasser- und Abwasserleitungen eingezeichnet und durch weiße Punkte (schwarz eingekreist) die Grundstücksbegrenzungen. Die verwendeten Zeichen werden in einer Legende auf dem amtlichen Lageplan erläutert.

Der Vermesser sollte auf dem Lageplan bereits geltende Vorschriften berücksichtigt haben. Es kann notwendig sein, dass der Gebäudeabstand von der Grundstücksgrenze zum Nachbarn von 3m eingehalten wird. Es kann wichtig sein, dass die Gebäude der Straße in einer Flucht positioniert sind. Wenn ein Balkon ohne Stützen auskommt, dann darf dieser aus dem Baufenster hinausragen. Jedoch darf der Balkon dann nicht mehr als 1/3 der jeweiligen Hausseite lang sein. Die Firsthöhe (in der Regel die Oberkante des Gebäudes) darf sich nicht zu sehr von den benachbarten Gebäuden abheben. Es kann eine Reihe weiterer Vorschriften gelten. Es ist die Aufgabe des Architekten und des Vermessers diese Vorschriften einzuhalten.

Der amtliche Lageplan ist unbedingt auch als PDF anzufordern, weil dieser oft hilfreich für die weitere Planung ist.

Genau prüfen…

Manchmal lohnt sich ein zweiter oder dritter Blick auf den Lageplan. Auf den ersten Blick sieht alles es erst mal sehr kompliziert und vollgequetscht aus. Doch vielleicht kann man hier etwas “entdecken” womit man Kosten sparen kann.

Zum Beispiel habe ich zunächst die Abwasserleitung an der Schmutzwasserleitung in der Straße anschließen wollen. Da ich auch im Keller eine Toilette haben wollte, musste ich hier entsprechend auch eine Abwasserleitung haben. Das Problem hierbei: Die Abwasserleitung vom Haus würde unterhalb der Abwasserleitung in der Straße rauskommen. Wasser kann aber leider nur runterfließen und nicht hoch. Fazit: Man benötigt eine Hebeanlage. Diese ist aber nicht ganz günstig und erfordert regelmäßige Wartung. Einen scharfen Blick auf den amtlichen Lageplan riskiert und schon hatte man eine andere Schmutzwasserleitung in der Nähe entdeckt. Diese liegt zwar ein paar Meter weiter, aber dafür unterhalb der Abwasserleitung vom Haus. Für die Problemlösung muss der Vermesser informiert und zur Korrektur aufgefordert werden.

Ein weiteres Beispiel ist die Niederschlagswassergebühr. Diese wird jedes Jahr fällig und richtet sich meist nach der gepflasterten Fläche und den Dachflächen. Regenwasser tritt auf diese Flächen und wird in die Schmutzwasserleitung abgeleitet. Durch den Klärwerkbetrieb entstehen der Gemeinde oder der Stadt Kosten – dafür wird eben die Gebühr verlangt. Anders sieht es aus, wenn sich ein Bach in der Nähe befindet. Manchmal darf das Regenwasser dort eingeleitet werden. Hierzu muss ein Antrag gestellt und genehmigt werden. Dadaurch entstehen zwar auch (ca. 200 Euro) Kosten, aber nur einmalig.

Der amtliche Lageplan sollte also genaustens überprüft und dann erst unterzeichnet werden. Die Unterlagen des Architekten und des Vermessers sind die Grundlage für den ersten großen Schritt: Den Bauantrag. Doch zunächst muss der Architekt noch einige Formulare vorbereiten und von den Bauherren unterschreiben lassen.

3.5 Bauantrag

Nun kommt der wichtige Schritt nach einer langen Planung: Der Bauantrag. Der Architekt stellt alle notwendigen Unterlagen für den Bauantrag zusammen und bittet die Bauherren zur Unterschrift. Die letzten Kapitel behandelten die Vorgehensweise auf dem Weg zum Bauantrag. Hier folgt nun eine Zusammenfassung der für den Bauantrag notwendigen Unterlagen.

Unterlagen für den Bauantrag

Für den vollständigen Bauantrag verlang das Bauamt in der Regel die folgenden Unterlagen:

  • Ansichten (von allen vier Seiten)
  • Schnitt (es können auch mehrere sein)
  • Grundrisse aller Geschosse
  • Baukostenberechnung
  • Berechnung des Brutto-Rauminhaltes
  • Berechnung der Wohn- und Nutzflächen
  • Anlage I / 7 (VV BauPrüfVO)
  • Berechnung zum Maß der baulichen Nutzung (§ 2 Abs. 5 BauVorlVO)
  • Berechnung der Höhe des höchstgelegenen Aufenthaltsraumes über der Geländeoberfläche
  • Statistik der Baufertigstellungen
  • Statistik der Baugenehmigungen
  • Amtlicher Lageplan
  • Anlage I / 2 (VV BauPrüfVO)

Je nach Bundesland oder Ortschaft werden sicherlich noch andere Unterlagen erforderlich sein. In meinem Fall waren diese Unterlagen jedoch ausreichend.

Angaben in den Unterlagen

Die meisten der genannten Unterlagen wurden bereits in vorangegangenen Kapiteln abgehandelt. Deshalb gehe ich hier nur auf die noch nicht erläuterten Unterlagen für den Bauantrag ein.

Der Bauantrag (in meinem Fall Anlage I / 2 (VV BauPrüfVO)) beinhaltet die Angaben zu dem Bauvorhaben und den beigefügten Bauvorlagen.

Die Statistik der Baugenehmigungen ist ein Fragebogen und kann hier online eingesehen und ausgedruckt werden. Darin sind Angaben über die Art der Errichtung und Mauerwerk zu machen. Zudem werden die Heizungsart, die Lüftungs- und Kühlungsanlagen, Nutzung erneuerbarer Energien und die Größe des Bauvorhabens abgefragt. Zuletzt sind noch Angaben über die veranschlagten Baukosten zu machen. Zwar füllt der Architekt diesen Fragebogen aus, jedoch muss der Bauherr sich im Klaren über die gewünschte Heizungsart usw. sein.

Die Statistik der Baufertigstellungen ist ebenso ein Fragebogen, welches sich in dem Fragebogen “Statistik der Baugenehmigungen” wiederfindet. Dieses dient der Anzeige der Bezugsfertigstellung, also wann ein Haus bezugsfertig ist.

Die Berechnung der Höhe des höchstgelegenen Aufenthaltsraumes über der Geländeoberfläche besteht aus der Nennung des Bauvorhabens und der Berechnung der Höhen von Aufenthaltsräumen. Es wird ermittelt, ob es sich um ein Gebäude “geringer Höhe” oder “mittlerer Höhe” handelt.

Die Berechnung zum Maß der baulichen Nutzung beinhaltet die Grundstücksgröße und die Haus-Grundflächen mit den jeweiligen Zuwegungen. Darin wird die Grundflächenzahl und die Geschossflächenzahl ermittelt.

Die Anlage I / 7 (VV BauPrüfVO) scheint etwas wichtiger zu sein, denn es sind hier einige wichtige Angaben zu machen. Beispielsweise muss hier genannt werden, wie die Grundstücksentwässerung erfolgen wird. Es müssen auch Angaben zu Feuerstätten und Brennstoffen gemacht werden (z.B. beim Heizen mit Gas). Was jedoch sehr wichtig ist, ist die äußere Gestaltung des Hauses. Hierzu ist die Wandgestaltung aufzuführen (z.B. “Mauerwerk, verputzt, weiß”). Auch die Dachflächen sind hier zu beschreiben (z.B. “Betondachsteine, anthrazit”) und auch die Türen und Fenster.

Bauantrag einreichen

Nun sollten alle Unterlagen endlich komplett sein. Die meisten Unterlagen für den Bauantrag müssen entweder vom Architekten oder von den Bauherren unterschrieben werden. Bei einem gemeinsamen Termin mit dem Architekten leisten die Bauherren alle verbleibenden Unterschriften. Der Architekt reicht anschließend die Unterlagen beim Bauamt ein – damit ist vorerst die Arbeit des Architekten getan. Der Architekt sollte aber an der Stelle noch nicht die komplette vereinbarte Summe erhalten. Bei Ablehnung des Bauantrags muss der Architekt hier noch nachbessern. Wenn er aber sein Geld bereits in voller Höhe bekommen hat, wird ihn das in der Regel recht wenig interessieren.

Nach Eingang des Bauantrags beim Bauamt bekommen die Bauherren eine Eingangsbestätigung. Darin ist oft vermerkt, dass die Unterlagen nach erster Durchsicht vollständig sind (oder eben nicht). Zudem wird darauf verwiesen, von telefonischen Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. In manchen Fällen muss man leider einige Zeit warten, bis eine Antwort vom Bauamt kommt. In meinem Fall waren es über drei Monate.

3.6 Zwischen Bauantrag und Baugenehmigung

Der Bauantrag ist eingereicht – nun beginnt die (lange) Wartezeit auf die Baugenehmigung des Bauamts. Doch als “Wartezeit” muss man das nicht unbedingt sehen. Diese Zeit kann man gut nutzen, um die detaillierte Planung voranzutreiben.

Hausbau Eigenleistung zwischen Bauantrag und Baugenehmigung
Quelle: pixabay/jarmoluk

Der Bauantrag ist eingereicht – nun beginnt die (lange) Wartezeit auf die Baugenehmigung des Bauamts. Doch als “Wartezeit” muss man das nicht unbedingt sehen. Diese Zeit kann man gut nutzen, um die detaillierte Planung voranzutreiben.

Einholen von Angeboten

Spätestens jetzt muss man sich auf die Suche nach den (vorerst) notwendigen Handwerkern, Firmen und Personen begeben. Fangen wir dazu beim Bauleiter an: Bei Baubeginn muss der Bauleiter eine “Mitteilung über den Baubeginn” unterschreiben, welche man mit der Baugehemigung bekommt. Doch dazu muss man natürlich vorher schon mit dem potenziellen Bauleiter sprechen. Früher war es oft so, dass der Baustoffhändler einen kostenlosen Bauleiter zur Verfügung gestellt hatte, wenn man die Baustoffe diesen Baustoffhändler bezog. Deshalb kann man beim Baustoffhändler freundlich nachfragen, wie es damit aussieht. Ansonsten sollte man hierfür etwa 500 bis 1000 Euro zusätzlich einplanen.

Erdarbeiten und Tiefbau

Insofern man noch nie im Bagger gesessen hat, sollte man die Tiefbauarbeiten gößtenteils dem Tiefbauer überlassen. Diese Arbeiten erfordern meist schweres Gerät, sowie Transport und Abtransport der Geräte. Die Eigenleistung würde sich hierbei deshalb in Grenzen halten. Mans sollte sich hierbei aber nicht unbedingt auf ein Angebot mit “kompletter Bodenplatte” einlassen, denn hierbei kann man noch ordentlich Geld sparen. Zudem lohnt sich der Vergleich vieler Tiefbauer, da hier die Angebote preislich sehr weit auseinander liegen können. Als Tipp: Nicht unbedingt den günstigsten Tiefbauer nehmen, sondern die Angebote zuerst genau vergleichen. Oft enthalten die Angebote keine genauen Angbaben über die erforderlichen Materialmengen. Es sind dann stattdessen nur Angben wie “1 Tonne RCL – 6,00 Euro” enthalten. Diese Position fließt dann natürlich nur mit 6,00 Euro in den Angebotspreis ein, benötigt wird dann aber eine weitaus größere Menge.

Wenn also der Tiefbauer an der Stelle ein Problem mit dem Schätzen hat, dann sollte man hier besonders vorsichtig sein. Der Angebotspreis dürfte hierbei später deutlich steigen. Zudem sollte man vergleichen, ob die angebotenen Mengen sich auf m³ oder Tonnen beziehen. Ein m³ Frotschutzmaterial wiegt im verdichteten Zustand dann etwa 1,7 Tonnen. Die Angaben in Tonnen sehen im Angebot deshalb “günstiger” aus.

Detaillierte Planung

Damit der Tiefbauer später weiß, wo er die Abwasserleitungen verlegen muss, ist schon jetzt eine detaillierte Planung sehr wichtig. Man sollte sich also die Mühe machen und das Haus auf dem Computer digital planen. Alternativ funktioniert die Planung auf dem Papier natürlich auch, aber leider ist es nicht so anschaulich und etwas umständlich. In den vorigen Kapiteln wurde bereits empfohlen, sich einen einigermaßen leistungsstarken PC, sowie zwei große Monitore* anzuschaffen. Das erleichtert die bevorstehende Arbeit, wenn man sich für die Planung am PC entscheidet.

Eventuell hat man bereits aufgrund der Empfehlung in den vorangegangenen Kapiteln sich bereits an ein CAD-Programm getraut. Wenn man den Dreh einmal raus hat, dann ist es wirklich nicht schwer damit einfache Grundrisse zu erstellen. Am einfachsten ist es, wenn man jede Etage einzeln zeichnet. Dazu erstellt man zunächst “ein Bauteil”, indem man in der Skizze eine Form mit den Haus-Außenkanten einzeichnet. Diese Skizze kann man anschließend “Extrudiert”, also in die Länge zieht. Diese Länge muss der Betondicke (also Bodenplatte oder Zwischendecke) entsprechen. Damit hat man sozusagen “eine Platte” in 3D erstellt. Nun kann man nach gleichem Prinzip weitere Skizzen mit den Wänden erstellen. Wenn eine Etage fertig gezeichnet ist, kann man ein neues Bauteil mit der neuen Etage zeichnen. Alle Bauteile lassen sich anschließend in einer “Assembly” zusammenfügen und nach Belieben aus- oder einblenden.

In der Gesamtansicht sieht man nun am besten, welche Leitungen wo gelegt werden sollten. Man muss hier natürlich nicht jede Leitung einzeichnen, aber man sollte sich zumindest über die Positionen der Öffnungen im Beton im Klaren sein. Zudem sollten Wasser- und Abwasserrohre möglichst wenig verwinkelt sein und senkrecht zwischen den Etagen verlaufen. Zu berücksichten sind hier insbesondere die Öffnungen für Schornstein, Wasser- und Abwasserleitungen, Stromleitungen, sowie Lüftungsrohre.

Erstellung von Skizzen

Wenn das Haus in CAD einmal gezeichnet ist, hat man dadurch einige Vorteile. Man kann nun für die einzelnen Gewerke die notwendigen Pläne selbst erstellen. Der Architekt würde natürlich für diese Planung Geld verlangen.

Awasserrohre

Welche Pläne und Skizzen werden denn nun benötigt? Im ersten Schritt wird es notwendig sein die erforderlichen Stellen der KG-Rohre (orangene Kanalgrundrohre für Abwasser) zu kennzeichnen, damit der Tiefbauer diese an der richtigen Stelle platzieren kann. Für die Bestimmung der Position müssen natürlich auch die Positionen der Rohre im Haus festgelegt sein. Wenn man Probleme bei der Benutzung von CAD-Software hat, kann man den Plan auch mit Excel erstellen. Dieser könnte beispielsweise so aussehen (Ausschnitt):

Die Grafik kann vollständig mit unterschiedlichen Geometrie-Elementen mit Excel erstellt werden. Die orangenen Kreise stellen dabei die Rohre dar, welche später aus der Bodenplatte herausragen sollen. Der Rest in Orange stellt die Rohre und Abzweige dar. Der Abwasserplan mit den Positionen der aus der Bodenplatte hinausragender KG-Rohre muss selbstverständlich bemaßt sein. Dazu empfiehlt sich die Bemaßung der Kreismitte zu jeweils zwei Gebäudekanten oder Kanten der Bodenplatte.

Bei der Planung muss man darauf achten, dass das Abwasser möglichst kurze Wege hat. Ebenso muss man darauf achten, dass die Auslässe möglichst an der Wand (oder teilweise in der Wand) liegen, da man ansonsten später das Problem haben kann, dass die Rohre nicht unter dem Estrich verschwinden.

Alternativ lassen sich die Rohre auf der Wand verlegen. Jedoch sieht das nicht schön aus und kann dann nur noch mit Gipskartonplatten oder Ähnlichem verdeckt werden. Allerdings lassen sich dann beispielsweise Waschbecken nicht ohne Weiteres an der Wand anbringen und es werden Waschtisch-Montageelemente* notwendig. Die Kosten kann man sich bei bestehender Möglichkeit sparen.

Skizzen für weitere Rohre und Leitungen

Weitere Skizzen werden während der späteren Bauphase für die Betondecken (Filigrandecken) benötigt. Dabei sollte man in jedem Falle darauf achten, dass man die folgenden Öffnungen und Dinge unbedingt berücksichtigt, wenn diese mit verbaut werden:

  • Einbaugehäuse für Deckenspots/Einbaustrahler
  • Schornstein
  • Abwasserrohre (zur Bodenplatte)
  • Entlüftung für Abwasserrohre (zum Dach)
  • Auslass für Elektrik (Kabel und Leerrohre)
  • Öffnungen für Lüftungsrohre
  • Öffnungen für Wasser- und Heizungsrohre

In der Regel werden alle geschossübergreifenden Rohre und Leitungen immer senkrecht verlegt (Abwasser-Fallrohre, Kabel, Schornstein, Wasser-Steigleitungen etc.). Das ist bei der Planung mitzuberücksichtigen. Während die Stromleitungen mit Leerrohr einen Durchmesser von 20mm bis 25mm haben, werden für Warmwasser- und Heizungsleitungen mit Dämmung etwa 80mm bis 100mm an Platz benötigt. Die Abwasserrohre DN110 benötigen dagegen fast schon 120mm Platz. Beim Schornstein (und natürlich allen anderen Leitungen) ist immer etwas mehr Platz einzuplanen, als tatsächlich benötigt. Sofern der Platz später nicht benötigt wird, kann dieser mit Beton verfüllt werden. Es ist viel mehr Arbeit, wenn man zu wenig Platz hat und einen Teil des Betons wegstemmen muss. Ein Deckenplan könnte beispielsweise so aussehen (Ausschnitt):

Da während der Bauphase meist keine Zeit mehr für Planungen zur Verfügung steht, kümmert man sich um diese Dinge bestenfalls vor der Baugenehmigung.

Baustelleneinrichtung und Beschaffung von Material und Werkzeug

Ohne einige Dinge läuft nichts auf der Baustelle. Deshalb muss man sich frühzeitig um Baustrom und Bauwasser kümmern.

Bauwasser

Für den gesamten Rohbau wird eigentlich nicht viel Wasser benötigt (nur etwa 3m³). Deshalb kann man sich überlegen, ob man sich einen IBC-Container bei ebay-kleinanzeigen.de zulegt oder ein Standrohr vom Wasserwerk besorgt. Für das Standrohr fällt in der Regel nur Pfand (ca. 200 Euro) und der Wasserverbrauch an Kosten an. Es ist jedoch immer umständlich, wenn man jeden Tag zunächst das Standrohr einbauen muss, um an Wasser zu kommen. Die Variante mit einem IBC-Container ist wesentlich praktischer, wenn man den Container mit Paletten oder Ähnlichem unterbaut. Dann kann man problemlos auch einen Eimer drunterhalten, um Wasser zu zapfen. Den Container kann man schließlich mit Wasser von zu Hause (in Kanistern) auffüllen. Bis zum Estrichlegen und Verputzen sollte man sich allerdings um den richtigen Wasseranschluss kümmern, da später eine größere Menge Wasser mit ca. 3-4 bar Druck notwendig ist.

Baustrom

Ebenso wichtig für den Hausbau ist Strom. Ohne Strom läuft nichts auf der Baustelle. Spätestens beim Einschalen der Bodenplatte sollte Strom zur Verfügung stehen. Man sollte nicht auf die Idee kommen sich einen Stromgenerator anzuschaffen. Strom wird sehr oft und oft sehr kurz benötigt. Würde man ständig zum Generator laufen, dann würde man unnötig viel Zeit verlieren. Zudem wird später sowieso ein Starkstromanschluss benötigt. Deshalb bieten sich zwei Möglichkeiten an: Eigenen Baustromkasten organisieren (kaufen oder mieten) oder freundlich den zukünftigen Nachbarn fragen. Die Stromkosten für den Rohbau sind überschaubar. Ein gebrauchter Baustromkasten jedoch kann etwa 500 Euro und mehr kosten. Man sollte nicht den Fehler machen und den billigsten kaufen, nur weil es ein Baustromkasten ist. Man sollte unbedingt darauf achten, was darin verbaut ist und ob dieser auch funktioniert. Folgendes sollte der Baustromkasten haben:

  • Aktuellen und funktionierenden FI-Schalter (40A oder 63A), Typ B, allstromsensitiv (Kostenpunkt ab ca. 180 Euro)
  • Gummileitung in ausreichender Länge zum Anschlusspunkt (H07RN 5G16mm²), (Kostenpunkt ca. 12 Euro/m)
  • Erder/Tiefenerder/Kreuzerder (Kostenpunkt ca. 15 Euro)
  • Erdungskabel vom Kreuzerder zum Baustromkasten (Kostenpunkt ca. 10 Euro)
  • Mindestens einen kleinen und einen großen Starkstromanschluss
  • Mehrere normale Steckdosen

Wenn der Baustromkasten nicht ordnungsgemäß funktioniert oder darin die falschen Sachen verbaut sind, ist das eine ernste Lebensgefahr. Um den Baustromkasten anzuschließen, muss ein zugelassener Elektriker einen Antrag auf Stromversorgung beim Energieversorger stellen. Manche Elektriker vermieten eigene Baustromkästen für etwa 50 Euro monatlich oder stellen diesen sogar kostenfrei zur Verfügung, wenn er die Elektrikarbeiten beim Hausbau übernehmen darf. Nach Genehmigung und Installation des Baustromkastens kommt der Energieversorger, um den Zähler zu installieren und die Hauptsicherungen einzulegen. Diese Arbeiten dürfen keinesfalls selbst durchgeführt werden.

Holz

Ziemlich zu Anfang wird viel Holz benötigt. Dazu sollte man sich bei ebay-kleinanzeigen.de nach Schalbrettern umschauen (Suchvorschläge: Schalbretter, Holzbretter, Bauholz, Baubretter) oder beim Baustoffhändler nachhören. Eine gute Größe ist z.B. ca. 12cm x 2cm im Querschnitt und etwa 1,5m – 2,0m Länge.

Für die Feinabsteckung benötigt man zudem Holzpfähle, um das Schnurgerüst erstellen zu können. Das kann sicherlich auch der Vermesser erledigen, jedoch kann man dabei auch eine Menge Geld sparen, wenn man es selbst macht. Die Holzpfähle findet man am einfachsten bei ebay-kleinanzeigen.de (Suchvorschläge: Holzpfähle, Baumpfähle, Zaunpfähle, Pflöcke). Eine Länge von 1,5m und ein Durchmesser von etwa 10cm eignen sich dafür ganz gut. Zudem sollte man sich einen Vorschlaghammer*, einen guten Latthammer*, sowie einige Drahtstifte* (80mm Länge ist für fast alles geeignet) zulegen. Außerdem kann man auf der Baustelle immer einen robusten Kreuz-Linienlaser* gut gebrauchen und sollte sich diesen unbedingt zulegen. Mit diesem kann bei der Feinabsteckung die Höhe der Latten so ausgerichtet werden, dass die Maurerschnur* genau auf der Oberkante der Bodenplatte liegt. Das erleichtert das spätere Einschalen der Bodenplatte.

Vom Baustoffhändler sollte man sich Schalungsbohlen anbieten lassen und mit den Preisen bei ebay-kleinanzeigen.de vergleichen. Es ist mindestens eine Gesamtlänge des Bodenplatten-Umfangs erforderlich, um die Bodenplatte vollständig einschalen zu können. Es ist darauf zu achten, dass die Bohlen ca. 4,5cm dick sind und die Höhe der Bodenplatte vollständig abdecken. Lange Bohlen mit etwa 4,5m Länge eignen sich ganz gut und werden später bei Bedarf auf die benötigte Länge gesägt.

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